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Metzner REACH-Erklärung

Metzner REACH-Verordnung

 

Einhaltungserklärung zur REACH-Verordnung

 

Erklärung zur Verordnung EG Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschrän¬kung chemischer Stoffe (REACH) (Regulation EC 1907/2006 concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (REACH).

 

Die REACH-Verordnung sieht vor, dass alle chemische Stoffe, die in größeren Mengen als eine Tonne pro Jahr produziert werden, in der Europäischen Union nur noch dann vermarktet werden dürfen, wenn sie zuvor vorregistriert oder registriert worden sind.

 

Metzner produziert keine chemischen Stoffe. Wir verkaufen lediglich Produkte, die in chemikalienrechtlichem Sinne »Erzeugnisse« sind und nicht als »Stoffe« bzw. »Zubereitung« definiert werden (gemäß Artikel 3 Begriffsbestimmungen). Nach den Vorgaben der REACH-Verordnung ist Metzner ein »nachgeschalteter Anwender« (Downstream User) und unterliegt keinerlei Registrierungspflichten.

 

Im eigenen Interesse und im Interesse unserer Kunden stehen wir dennoch im Dialog mit unseren Lieferanten, um sicherzustellen, dass alle gelieferten Produkte REACH-konform registriert sind. Wir können versichern, dass alle relevanten Metzner-Zulieferer die Vorregistrierung der bezogenen chemischen Stoffe zugesagt haben. Mit der Veröffentlichung der ersten Kandidatenliste können wir zudem bestätigen, dass sich keine »besonders Besorgnis erregender Stoffe« (SVHC) in Konzentrationen über den zulässigen Grenzwerten, in den Produkten unserer Lieferanten befinden.

 

Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen zur Umsetzung der REACH-Verordnung bei Metzner haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

Metzner REACH-Erklärung als PDF-Download

 

 

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